Kontra-indikationen

FÜR EISENINFUSIONEN

Vor Eiseninfusionen müssen Gegenanzeigen geprüft werden.

Eiseninfusionen dürfen unter den folgenden Voraussetzungen nicht durchgeführt werden:

  • Bei Allergien gegen Eisen oder andere Bestandteile des ausgewählten Arzneimittels.
  • Eisenverwertungsstörungen
  • sideroachrestische Anämie
  • Bleianämie 
  • chronische Hämolysen
  • Thalassämie
  • Hämoglobinopathien
  • Wiederholte, chronische Bluttransfusionen
  • Kinder unter 6 Jahren (bei einem Körpergewicht unter 20 kg)
  • Eisenüberladung, Hämochromatose

Was ist eine Hämochromatose?

Es gibt Menschen, die auf physiologischem Wege kein Eisen verlieren und dieses krankhaft einspeichern was zu schweren Erkrankungen bspw. der Leber führen kann. Eine Hämochromatose kann man im Frühstadium kaum selber erkennen. Der Arzt kann aber durch das Ermitteln des Eisenstatus (Ferritin, Transferrin, Transferrinsättigung) den Verdacht stellen und durch weitere genetische Untersuchungen (sog. HFE-Mutationen) erhärten. In solchen Fällen darf Eisen weder als Tablette noch als Infusion verabreicht werden. Im Gegenteil: Man würde diesen Patienten durch Aderlässe (Ablassen von 500 ml Blut unter kontrollierten ärztlichen Bedingungen) regelmäßig Eisenverluste zuführen und mit Eisenschelatoren (Medikamenten, die Eisen binden), die Eisenaufnahme aus dem Magendarmtrakt hemmen.